Das Grundgesetz schützen – ein Fall für das Bundesverfassungsgericht?

Es war kurz nach den Sommerferien als Frau Bouhmara uns, dem PoWi Leistungskurses der 12. Klasse, die Idee an einem Wettbewerb zum Bundesverfassungsgericht (BVG) der Bundeszentrale für politische Bildung teilzunehmen, präsentierte. Wir waren sofort Feuer und Flamme und nach kurzer Zeit stand fest, dass wir an diesem Wettbewerb teilnehmen müssen. In der nächsten Stunde bekamen wir dann schon die Vorgaben, sechs Infotafeln Größe DIN A 1, zwei Fallbeispiele aus unterschiedlichen Jahrzehnten, eine Präsentation zum BVG und eine schriftliche Ausarbeitung. Somit standen wir schon vor der ersten großen Herausforderung, welche Fallbeispiele wählen wir aus? Wie es nun immer so ist, findet man die ersten Minuten keinen Anfang und keine Ideen, doch wenn der Moment kommt, in welchem der Stein ins Rollen kommt, rollt er ohne Ende und wir hatten eine Flut an Fallbeispielen, die wir alle aufschrieben. Als wir nun alle Ideen gesammelt hatten, stimmten wir demokratisch im Kursverband ab und entschieden uns für den Fall um Hanns Martin Schleyer und das Urteil rund um den Radiosender „Radio Germania“. Nun war es also so weit, drei Themen, sechs Infotafeln und 6 Wochen Zeit.

Foto: Druck der ersten Infotafel I

Wir teilten unsere Klasse in drei Gruppen auf und begannen zu recherchieren. Zu Beginn beschlossen wir in den Gruppen, wie wir die Infotafeln aufteilen und wie wir die Themen auf diesen verteilen. Während die Gruppe zum BVG leicht und schnell vorankamen und ihre Folien zügig anhand der im Unterricht besprochenen Infos erstellen konnte, hatten die Gruppen um Hanns Martin Schleyer und Netzradio Germania es etwas komplizierter. Die Gruppe um Hanns Martin Schleyer begann zunächst mit einer Sachanalyse des Urteils. In der Gruppe stellten wir schnell fest, dass es viele zu bewältigende Herausforderung gibt. Welche Fakten sind notwendig, um den Fall zu verstehen, welche sind notwendig, um den historischen Kontext zu begreifen, welches Grundwissen müssen wir voraussetzen und was erklären? Diese Herausforderung war zunächst nicht leicht zu bewältigen, da jeder in der Gruppe andere Vorstellungen und anderes Grundwissen mitbrachte. Allerdings kamen wir nach kurzer Zeit einstimmig auf die wesentlichen Fakten, welche wir schlussendlich auf den Infotafeln fixierten.

Foto: Schüler: innen präsentieren die Infotafeln dem Staatsminister

Die zweite Gruppe beschäftigte sich mit dem Dilemma: „Meinungsfreiheit oder Volksfrieden?“. Der Fall handelte um den Betreiber des YouTube-Kanals „Netzradio Germania“, welcher eine Verfassungsbeschwerde einreichte, wegen der Verurteilung den nationalsozialistischen Völkermord zu verharmlosen. Auf seinem YouTube-Kanal erschien 2012 ein Gastbeitrag, worin er die Wehrmachtsausstellung kritisierte. Das Landgericht Paderborn verurteilte den Betreiber des YouTube-Kanals im Jahre 2015 zu einer Geldstrafe, welche vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben wurde. Hierbei ließ sich das Gesetz der Volksverhetzung (§ 130 StGB) vom Recht der Meinungsfreiheit (Art. 5, GG) überstimmen. Demnach wurde das Urteil aufgehoben und das Bundesverfassungsgericht entschied sich auf juristischer Grundlage zum umfassenden Schutz des Rechtsstaates für das Recht der Meinungsfreiheit, welches für den Betreiber des YouTube-Kanals gilt. Nun war es so weit, die Deadline war zu Ende und alle Infotafeln waren bei der Bundeszentrale für politische Bildung eingegangen und wir waren somit im Rennen. Drei Monate später erhielten wir nun unsere langersehnte Antwort und es war eine gute Nachricht. Wir haben ein Preisgeld in Höhe von 500€ gewonnen und zählten somit zu den Preisträgern. Die Stimmung war ausgelassen vor Freude. Anschließend begannen wir direkt zu planen, was wir mit dem Geld anstellen wollen. Das Highlight war jedoch, dass wir das Projektergebnis dem Kultusmister Herr Prof. Dr. Lorz und der Schulleitung präsentieren und mit Ihnen diskutieren durften. Anschließend fand die Ehrung durch den Bildungsminister Herrn Prof. Dr. Lorz, der Schulleiterin Frau Zeller und Frau Dr. Zielsdorf, stellvertretende Schulleitung statt.

Foto: Frau Zeller (Schulleiterin) und Herr Prof. Dr. Lorz bei der Präsentation unseres Projekts 

Erstellt am 22.05.2022 von Iman Ouhammed und Manuel Küchler, LK – Politik und Wirtschaft bei Frau Bouhmara

Fotos von Daniel Robischon